VODASUN®

Power Purchase Agreement.

Der Stromliefervertrag für Gewerbe und Industrie.

Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromabnahmevertrag, der es Betreibern von Solar- und anderen erneuerbaren Energieanlagen ermöglicht, ihren produzierten Strom direkt an Unternehmen oder Energieversorger zu verkaufen – und das ohne die Inanspruchnahme der gesetzlichen EEG-Förderung.

PPAs sind eine immer beliebter werdende Vermarktungsform in der Energiebranche, da sie langfristige und stabile Einnahmen garantieren und somit für mehr Planungssicherheit sorgen. Egal, ob Sie den Weiterbetrieb Ihrer Bestandsanlagen sichern oder ein Neubauprojekt realisieren möchten – mit einem PPA-Vertrag erhalten Sie eine einfache und standardisierte Lösung, die Ihnen finanzielle Sicherheit bietet.

Wie funktioniert PPA?

In einem PPA verpflichtet sich ein Anlagenbetreiber, den erzeugten Strom über einen vereinbarten Zeitraum entweder zu einem festen oder zu einem variablen Preis anzubieten. Als Abnehmer kann sowohl ein (einzelnes) verbrauchendes Unternehmen, als auch ein Energieversorger bzw. Direktvermarkter in den Kreislauf eintreten. Es wird hierbei zwischen einem Merchant- bzw. Utility-PPA-Vertrag und einem Corporate-PPA-Vertrag unterschieden.

Utility PPA / Merchant PPA

VODASUN - Utility PPA _ Merchant PPA

Merchant PPAs, auch Utility PPAs genannt, sind Verträge zwischen einem Energieerzeuger und einem Energieversorger oder Händler, der den Strom weiterverkauft oder für die allgemeine Versorgung nutzt.

Corporate PPA

VODASUN - Corporate PPA

Ein Corporate PPA ist ein Vertrag zwischen einem Energieerzeuger und einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, das den erzeugten Strom für den eigenen Bedarf nutzt.

Merchant PPAs, auch Utility PPAs genannt, sind Verträge zwischen einem Energieerzeuger und einem Energieversorger oder Händler, der den Strom weiterverkauft oder für die allgemeine Versorgung nutzt.

Was zeichnet Merchant PPAs aus?

  • Marktorientierte Preisgestaltung: Die Preise in einem Merchant PPA sind häufig variabel und orientieren sich an den aktuellen Marktbedingungen, was für beide Parteien sowohl Chancen als auch Risiken birgt.

     

  • Flexibilität: Diese Verträge bieten Flexibilität bei der Vermarktung und Nutzung des erzeugten Stroms, was sie besonders interessant für Akteure macht, die auf Marktentwicklungen reagieren möchten.

     

  • Einspeisung ins Netz: Der Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist, und der Energieversorger bzw. Händler übernimmt die Verantwortung für die weitere Vermarktung oder Nutzung.

Ein Corporate PPA ist ein Vertrag zwischen einem Energieerzeuger und einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, das den erzeugten Strom für den eigenen Bedarf nutzt.

Was zeichnet Corporate PPAs aus?

  • Langfristige Preisabsicherung: Unternehmen erhalten durch diesen Vertrag oft eine stabile und vorab vereinbarte Preisstruktur, die ihnen hilft, ihre Energiekosten über einen längeren Zeitraum zu planen und zu stabilisieren.

     

  • Nachhaltigkeitsziele: Corporate PPAs unterstützen strombeziehende Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, indem sie den Anteil erneuerbarer Energien in ihrem Energiemix erhöhen.

     

  • Direkte oder virtuelle Lieferung: Der Strom kann entweder direkt an das Unternehmen geliefert oder über ein virtuelles Modell (wie Sleeving) gehandhabt werden, bei dem der Strom physisch an anderer Stelle in das Netz eingespeist wird.

Warum lohnt sich ein PPA?

Im Gegensatz zur Vergütung basierend auf Spotmarktpreisen oder dem Monatsmarktwert sichern Sie sich mit einem Power Purchase Agreement einen festen Strompreis über die gesamte Vertragslaufzeit. Durch diese Preisstabilität und die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Vertragslaufzeiten zu wählen, profitieren Sie von einer hohen Planungssicherheit.

Ihre Vorteile:

  • Hohe Preissicherheit
  • Hohe Planungssicherheit
  • Vertragslaufzeiten ab einem Jahr
  • Individuelle Vertragskonditionen
  • Strom aus erneuerbaren Quellen
  • Rundumservice aus einer Hand

Für wen eignet sich ein PPA?

PPA für Bestandsanlagen

Ein Power Purchase Agreement eignet sich ideal für Betreiber von Bestandsanlagen, die noch EEG-gefördert sind oder deren Förderung bald ausläuft. Mit einem PPA sichern Sie sich eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom, auch nach Ende der EEG-Förderung. Die flexiblen Vertragslaufzeiten von 1 bis 5 Jahren bieten Planungssicherheit und garantieren stabile Einnahmen, um Ihre Anlage weiterhin wirtschaftlich zu betreiben.

PPA für Neuanlagen

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage ohne EEG-Förderung planen, bietet ein Power Purchase Agreement die ideale Lösung. Mit einem PPA sichern Sie sich planbare Erlöse und überlassen uns die Vermarktung des eingespeisten Stroms. Die Vertragslaufzeiten für Neuanlagen liegen zwischen 5 und 15 Jahren und bieten langfristige Stabilität für Ihr Projekt. 

Welche Voraussetzungen gibt es für einen PPA?

  • Anlagengröße: Handelt es sich um eine Bestandsanlage, muss diese eine Mindestleistung von 2 MWp aufweisen. Für Neuanlagen, die sich noch in der Planung oder im Bau befinden, gilt eine Mindestleistung von 10 MWp. Diese Angabe bezieht sich auf die Einzelleistung der jeweiligen Anlage und nicht auf ein gesamtes Anlagenportfolio.

     

  • Kein Eigenverbrauch: PPAs werden derzeit ausschließlich für Volleinspeiser-Anlagen angeboten. Das bedeutet, dass der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird und kein Eigenverbrauch stattfindet.

     

  • Lieferumfang: Der PPA umfasst den gesamten durch die Anlage produzierten Strom sowie die dafür ausgestellten Herkunftsnachweise. Diese Herkunftsnachweise belegen, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt.

     

  • Anlagenstandort: Die Anlage muss sich in Deutschland befinden. Das gewährleistet die Einhaltung nationaler Regelungen und Standards für die Stromvermarktung.

Photovoltaik und PPAs

Power Purchase Agreements sind besonders gefragt bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nicht mehr förderfähig sind. Auch für Post-EEG-Anlagen, die aus der Förderung fallen, gewinnen PPAs an Bedeutung, um den wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu sichern. Unabhängig davon, ob es sich um Freiflächen- oder Dachanlagen, Bestands- oder Neubauprojekte handelt – mit einem PPA wird der erzeugte Solarstrom effektiv vermarktet und stabile Einnahmen gesichert.

Wie bildet sich der Preis in PPAs?

Die Preisbildung in einem Power Purchase Agreement erfolgt nach dem „pay-as-produced“-Modell, bei dem Sie einen pauschalen Betrag für jede eingespeiste Megawattstunde Strom sowie die zugehörigen Herkunftsnachweise über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten.

Der pauschale Betrag wird auf Basis der durchschnittlichen aktuellen Marktpreise an der Strombörse zum Zeitpunkt der Anfrage ermittelt. Von diesem Grundpreis werden Risikofaktoren abgezogen, die sich über die Laufzeit des Vertrags auswirken können, wie etwa Umwelteinflüsse, Preisschwankungen und Marktentwicklungen. Zusätzlich werden die Vermarktungskosten berücksichtigt, die für die Aufwände des Stromvermarkters anfallen.

Standortspezifische Faktoren, wie die Lage und die Gegebenheiten der Anlage, können den Vermarktungspreis weiter beeinflussen – sowohl positiv als auch negativ. Abschließend wird der Preis durch die Vergütung für die Herkunftsnachweise aufgewertet, was den Gesamtwert des PPA-Vertrags steigert. Eine modellhafte Darstellung der Preiszusammensetzung finden Sie hier:

Ihr Weg zum maßgeschneiderten PPA

Wenn Sie ein konkretes Projekt haben und erfahren möchten, welche Erlöse Sie mit einem PPA-Vertrag erzielen können, sind nur wenige Schritte nötig, um ein individuelles Angebot zu erhalten:

Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.

Beginnen Sie damit, eine Anfrage für ein indikatives Angebot zu stellen. Das gibt Ihnen einen ersten Überblick über die potenziellen Erlöse Ihres Projekts im Rahmen eines PPA.
01

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Voraussetzungen prüfen.

Sobald Sie das indikative Angebot erhalten haben, prüfen wir gemeinsam, ob alle vertraglichen und projektseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch die Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen.
02

Sie erhalten ein finales Angebot.

Sind alle Bedingungen erfüllt, erstellen wir Ihnen ein finales Angebot, das die Grundlage für Ihre Entscheidung bildet.
03

Eine letzte Unterschrift und Ihr Stromliefervertrag ist besiegelt.

Nach Ihrer Zustimmung steht der Vertragsunterzeichnung nichts mehr im Wege, und Sie können mit uns eine langfristige Zusammenarbeit eingehen, um Ihren Strom erfolgreich zu vermarkten oder zu beziehen.
04
Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.
Beginnen Sie damit, eine Anfrage für ein indikatives Angebot zu stellen. Das gibt Ihnen einen ersten Überblick über die potenziellen Erlöse Ihres Projekts im Rahmen eines PPA.
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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Voraussetzungen prüfen.
Sobald Sie das indikative Angebot erhalten haben, prüfen wir gemeinsam, ob alle vertraglichen und projektseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch die Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen.
02
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Sind alle Bedingungen erfüllt, erstellen wir Ihnen ein finales Angebot, das die Grundlage für Ihre Entscheidung bildet.
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