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Die Direktvermarktung von PV-Strom als Alternative zur EEG-Vergütung

02. September 2024 - Lesezeit: 8 Minuten

Vor dem Hintergrund stetig geringer ausfallender Vergütungssätze pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom sowie den Änderungsplänen im Hinblick auf die EEG-Einspeisevergütung ab 2025 stehen Betreiber von Photovoltaikanlagen vor neuen Herausforderungen. In diesem Beitrag geben wir einen Umriss der aktuellen Lage und erörtern das Konzept Direktvermarktung, das insbesondere für Unternehmen, die auf größere Anlagen setzen, eine interessante Alternative zur klassischen EEG-Einspeisevergütung darstellt.

Sinkende Erlöse und Änderungen der EEG-Einspeisevergütung für Gewerbe und Industrie

Die EEG-basierte Einspeisevergütung, die standardmäßig über zwei Jahrzehnte hinweg eine zentrale Rolle bei der Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland spielt, steht vor einem Umbruch. Bundesfinanzminister Christian Lindner und die FDP haben angekündigt, dass die EEG-Förderung in ihrer jetzigen Form bald auslaufen soll. Das begründe sich vor allem durch die Marktreife, die der Sektor der erneuerbaren Energien mittlerweile erreicht habe. Die Regierung plant daher folgendes: Für Anlagen, die ab 01.01.2025 angemeldet werden, soll die EEG-Vergütung während Zeiten negativer Strompreise entfallen. Anlagen, die bis zum 31.12.2024 angemeldet werden, sollen weiterhin uneingeschränkt von der bisherigen EEG-Einspeisevergütung profitieren können.

Diese Neuausrichtung soll dazu beitragen, die Kosten, die im Rahmen der EEG-Vergütung anfallen, nachhaltig zu reduzieren. Im Juni 2024 erreichte die EEG-Vergütung, die durch die EEG-Umlage getragen wird, einen Gesamtwert von 19,4 Milliarden Euro. Ein bisheriger Höhepunkt. Vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ausbauziele Deutschlands, stellt sich die Frage, wie lange die EEG-Vergütung in ihrer bisherigen Daseinsform noch wirtschaftlich tragbar bleibt. Hierüber herrschen aktuell Diskussionen, die beispielsweise Investitionszuschüsse als vollständige Ablösung der EEG-Vergütung thematisieren. Beschlossen wurde bisher nichts.

Die Bundesregierung zielt mit der Neuausrichtung zudem darauf ab, den Strommarkt zu einem marktwirtschaftlichen Umfeld zu transformieren. Chancen bringt diese Entwicklung auch für Solaranlagenbetreiber: Zukünftig wird es für Anlagenbetreiber wichtiger denn je, ihre Erträge durch direkte Marktintegration zu sichern. Wie das durch PV-Direktvermarktung gelingen kann, betrachten wir im nächsten Abschnitt.

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Direktvermarktung von PV-Strom als Alternative zur EEG-Vergütung

PV-Direktvermarktung ist ein Prozess, bei dem der erzeugte Solarstrom nicht zu fixen EEG-Einspeisevergütungssätzen an den Netzbetreiber verkauft wird, sondern über einen sogenannten Direktvermarkter an der Strombörse gehandelt wird.

Das bedeutet: Anders als bei der klassischen Einspeisevergütung, bei der der erzeugte Strom zu einem festgelegten staatlich (durch die EEG-Umlage) finanzierten Entgelt in das Netz eingespeist wird, ermöglicht die Direktvermarktung den Betreibern, ihren Strom direkt an der Strombörse oder an Großabnehmer zu verkaufen.

Ein wesentlicher Vorteil der Direktvermarktung: Durch den Verkauf des Stroms auf dem freien Markt haben Anlagenbetreiber die Möglichkeit, höhere Erlöse zu erzielen als sie es durch die EEG-Vergütung hätten. Besonders in Zeiten, in denen die Börsenpreise für Strom über jenen Beträgen der EEG-Vergütung liegen, können Betreiber ihre Einnahmen maximieren.

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Abb. 1: Funktionsweise Direktvermarktung, vereinfachte Darstellung

So funktioniert die Direktvermarktung von PV-Strom

Beauftragung eines Direktvermarkters:

Betreiber von PV-Anlagen schließen in der Regel einen Vertrag mit einem Direktvermarkter ab. Dieser übernimmt die Aufgabe, den erzeugten Strom zu den bestmöglichen Konditionen an der Strombörse oder direkt an Großabnehmer zu verkaufen.
01

Verkauf an der Börse:

Der Direktvermarkter bietet den Strom an der Strombörse an. Hier orientiert sich der Verkaufspreis an den aktuellen Marktbedingungen. Dieser kann höher als die staatlich vorgesehene EEG-Vergütung ausfallen, sodass Anlagenbetreiber von den höheren Börsenpreisen profitieren.
02

Vergütung:

Die Einnahmen setzen sich aus dem sogenannten (Strombörsen-)Marktwert und der Marktprämie zusammen. Der Marktwert ist der Wert, zu dem eine Kilowattstunde Solarstrom zum Zeitpunkt tatsächlich an der Börse gehandelt wird. Um mögliche Schwankungen auszugleichen und das Risiko für die Betreiber zu reduzieren, gibt es eine staatliche Marktprämie. Diese sorgt dafür, dass die Gesamteinnahmen mindestens der Höhe der ursprünglichen EEG-Vergütung entsprechen.
03

Zusatzoptionen:

Betreiber können entscheiden, ob sie als Volleinspeiser an die Strombörse gehen, oder ob sie ihren erzeugten Strom teilweise selbst verbrauchen und nur den Überschuss vermarkten. Diese Flexibilität macht die Direktvermarktung besonders attraktiv für Unternehmen, die ihren Eigenverbrauch maximieren möchten, aber dennoch von Marktmechanismen profitieren wollen.
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Beauftragung eines Direktvermarkters:
Betreiber von PV-Anlagen schließen in der Regel einen Vertrag mit einem Direktvermarkter ab. Dieser übernimmt die Aufgabe, den erzeugten Strom zu den bestmöglichen Konditionen an der Strombörse oder direkt an Großabnehmer zu verkaufen.
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Verkauf an der Börse:
Der Direktvermarkter bietet den Strom an der Strombörse an. Hier orientiert sich der Verkaufspreis an den aktuellen Marktbedingungen. Dieser kann höher als die staatlich vorgesehene EEG-Vergütung ausfallen, sodass Anlagenbetreiber von den höheren Börsenpreisen profitieren.
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Vergütung:
Die Einnahmen setzen sich aus dem sogenannten (Strombörsen-)Marktwert und der Marktprämie zusammen. Der Marktwert ist der Wert, zu dem eine Kilowattstunde Solarstrom zum Zeitpunkt tatsächlich an der Börse gehandelt wird. Um mögliche Schwankungen auszugleichen und das Risiko für die Betreiber zu reduzieren, gibt es eine staatliche Marktprämie. Diese sorgt dafür, dass die Gesamteinnahmen mindestens der Höhe der ursprünglichen EEG-Vergütung entsprechen.
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Zusatzoptionen:
Betreiber können entscheiden, ob sie als Volleinspeiser an die Strombörse gehen, oder ob sie ihren erzeugten Strom teilweise selbst verbrauchen und nur den Überschuss vermarkten. Diese Flexibilität macht die Direktvermarktung besonders attraktiv für Unternehmen, die ihren Eigenverbrauch maximieren möchten, aber dennoch von Marktmechanismen profitieren wollen.
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Gängige Modelle der Direktvermarktung

Nachdem wir die Bedeutung der Direktvermarktung und ihre Funktionsweise im Kontext der veränderten EEG-Einspeisevergütung erläutert haben, stellt sich die Frage, welche Modelle der Direktvermarktung für Anlagenbetreiber besonders attraktiv sind. Im Folgenden werden wir uns zwei zentrale Alternativen zur EEG-Förderung näher ansehen: das Marktprämienmodell und Power Purchase Agreements (PPA). Beide bieten unterschiedliche Ansätze, um den erzeugten Solarstrom gewinnbringend zu vermarkten.

Marktprämienmodell: Auf Augenhöhe mit der EEG-Vergütung

Beim Marktprämienmodell verkauft der Betreiber den erzeugten Strom direkt an der Strombörse. Da die Preise an der Börse schwanken, gibt es die sogenannte „Marktprämie“ als Ausgleichsposten. Die Marktprämie funktioniert wie eine Art Sicherheitsnetz: Sie gleicht die Differenz zwischen dem Börsenpreis und einem zwischen Betreiber und Direktvermarkter festgelegten Referenzwert aus.

Wenn der Marktpreis über diesem Referenzwert liegt, fällt die Marktprämie geringer aus, da der Betreiber die vereinbarte Erlöshöhe erreicht bzw. sogar überschreitet. Liegt der aktuelle Marktpreis unterhalb des Referenzwerts, wird die Marktprämie erhöht, um sicherzustellen, dass die Gesamteinnahmen mindestens den Einnahmen aus der EEG-Vergütung entsprechen. Für Sie als Anlagenbetreiber ist die Funktionsweise dieses Mechanismus‘ vordergründig nicht entscheiden. Entscheidend ist lediglich, dass Ihre Einnahmen abseits der EEG-Vergütung hierdurch abgesichert sind.

Abb. 2: Zusammensetzung des Marktprämienmodells im Vergleich zur EEG-Vergütungshöhe, vereinfachte Darstellung

Power Purchase Agreements (PPA): Der Stromliefervertrag nach Maß

Power Purchase Agreements (PPAs) sind langfristige Stromabnahme- bzw. Stromlieferverträge, die eine direkte Vereinbarung zwischen dem Betreiber einer Photovoltaikanlage und einem Abnehmer, meist einem Großunternehmen oder Energieversorger, darstellen. Im Rahmen eines PPAs verpflichtet sich der Abnehmer, den erzeugten Strom über einen festgelegten Zeitraum zu einem vorher vereinbarten Preis abzunehmen. In gleicher Weise verpflichtet sich der Anlagenbetreiber, den erzeugten Strom über einen festgelegten Zeitraum zu einem vorher vereinbarten Preis bereitzustellen.

PPAs bieten Betreibern von Solaranlagen eine stabile und planbare Einnahmequelle, da die Preise im Vertrag über die gesamte Laufzeit individuell ausgehandelt und fixiert werden. Dies schützt sowohl den Anlagenbetreiber als auch den Abnehmer vor den Schwankungen auf dem Strommarkt. Besonders für große Unternehmen, die ihre Energieversorgung langfristig sichern wollen, sind PPAs attraktiv. Einerseits wird durch PPAs Kostensicherheit erlangt, andererseits können Nachhaltigkeitsziele durch das Beziehen von nachhaltigem Strom unterstützt werden.

Ausführliches über Power Purchase Agreements haben wir hier zusammengefasst

Wer ist zur PV-Direktvermarktung verpflichtet?

Während die Direktvermarktung von PV-Strom durch attraktive Modelle wie das Marktprämienmodell und PPAs viele Vorteile bietet, stellt sich die Frage, für welche Betreiber sie besonders geeignet ist. Die Eignung und auch die Verpflichtung zur Direktvermarktung hängen von der Größe der PV-Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

Betreiber von Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 und einer installierten Leistung von mindestens 100 kWp sind gesetzlich verpflichtet, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Diese Regelung stellt sicher, dass größere Anlagen stärker in den Strommarkt integriert werden und nicht mehr ausschließlich auf die staatlich garantierte Einspeisevergütung angewiesen sind.

Ab 01.01.2025 plant die Regierung, diese 100 kWp-Leistungsgrenze innerhalb von drei Jahren stufenweise auf 25 kWp zu senken. Auf diese Weise sollen auch Betreiber kleinerer Anlagen die Möglichkeit erhalten, ihren erzeugten Solarstrom auf dem Strommarkt anzubieten. Wie oben erwähnt, trägt diese Maßnahme sowohl dazu bei, den Strommarkt in ein marktwirtschaftliches Umfeld zu verwandeln, als auch die EEG-Vergütungskosten auf staatlicher Seite zu senken.

Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor 2016

Für PV-Anlagen, die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Direktvermarktung. Betreiber jener Anlagen hatten ursprünglich die Wahl zwischen der klassischen Einspeisevergütung und dem Marktprämienmodell. Mit der voraussichtlichen Änderung der EEG-Einspeisevergütung während negativer Strompreiszeiten wird die Direktvermarktung jedoch zunehmend zu einer attraktiven Option.

Ältere Anlagen, die bisher von der fixen Einspeisevergütung profitiert haben, können durch den Wechsel in die Direktvermarktung ihre Erlöse stabilisieren oder sogar steigern, insbesondere wenn die Marktpreise über den EEG-Vergütungssätzen liegen. Dies gilt besonders dann, wenn Betreiber zusätzlich in Speicherlösungen investieren, um Strom gezielt dann zu verkaufen, wenn die Preise am höchsten sind. Für diese Anlagen kann der Wechsel zur Direktvermarktung eine notwendige Anpassung an die veränderten Marktbedingungen darstellen und eine Möglichkeit bieten, die Anlagen weiterhin wirtschaftlich zu betreiben.

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Fazit: Direktvermarktung – eine Schlüsselrolle auf dem Energiemarkt von morgen

Direktvermarktung ist nicht nur eine Reaktion auf den Umbruch der EEG-Einspeisevergütung, sondern eine entscheidende Chance, die Zukunft der Photovoltaik aktiv zu gestalten. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Erlöse zu maximieren, während sie gleichzeitig stärker in den Markt integriert werden. Mit Modellen wie dem Marktprämienmodell und PPAs können Anlagenbetreiber flexibel auf Marktbedingungen reagieren und langfristig marktorientierte Einnahmen sichern. Wer heute auf Direktvermarktung setzt, positioniert sich zukunftsfähig im Markt, indem die Abhängigkeit von staatlichen Förderinstrumenten stark reduziert wird.

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Autor:

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Laura Riedl_Brand Managerin_VODASUN Unternehmensgruppe

Laura Riedl
Brand Manager
E-Mail: presse@vodasun.de
Mobil: +49 151 578 917 39

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